Seit Mitte 2013 ist die europäische Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 in allen Mitgliedsstaaten als allgemein verbindliches Recht gültig.
Daher müssen Sie als Hersteller von kosmetischen Produkten eine Produkt-informationsdatei (PID) erstellen und den zuständigen Behörden auf Verlangen zugänglich machen.
Die PID setzt sich aus 5 Teilen zusammen:
Bereits vor der Platzierung Ihres Produktes am Markt, muss die Produkt-informationsdatei erstellt sein. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, da alle Teile der PID von DHCL erstellt, verwaltet und gepflegt werden können.
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