Notifizierung kosmetischer Mittel (CPNP)

Mit Inkrafttreten der EU-Kosmetikverordnung als allein gültiges, nationales Recht in allen Mitgliedsstaaten müssen die Hersteller neue kosmetische Mittel unter Einbezug der Produktinformationsdatei im Web-Portal (Cosmetic Products Notification Portal) der EU Kommission vor Eintritt in den Markt registrieren.

 

Bisher wurden kosmetische Produkte bei den jeweiligen Landesämtern für Lebensmittelsicherheit gemeldet. Bereits am Markt befindliche Produkte müssen von den Herstellern jetzt nachgemeldet werden.

 

Wir übernehmen alle Notifizierungsmaßnahmen für Ihre kosmetischen Mittel, ob neu oder bereits auf dem Markt.