Produktinformationsdatei für kosmetische Mittel
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Seit Mitte 2013 ist die europäische Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 in allen Mitgliedsstaaten als allgemein verbindliches Recht gültig.
Daher müssen Sie als Hersteller von kosmetischen Produkten eine Produkt-informationsdatei (PID) erstellen und den zuständigen Behörden auf Verlangen zugänglich machen.
Die PID setzt sich aus 5 Teilen zusammen:
- Der Beschreibung des kosmetischen Produktes (Beschaffenheit, chemisch-physikalische Parameter)
- Dem Sicherheitsbericht
- Der Beschreibung der Herstellung und der GMP-Erklärung
- Dem Nachweis bei angepriesenen Wirkungen (wiss. Studien z. B. bei UV-Schutzmitteln)
- Den Daten über Tierversuche (für Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte)
Bereits vor der Platzierung Ihres Produktes am Markt, muss die Produkt-informationsdatei erstellt sein. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, da alle Teile der PID von DHCL erstellt, verwaltet und gepflegt werden können.
![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=380x10000:format=jpg/path/s1bde5ab45445f0fb/image/i907c7a5a6bd6d62a/version/1397739576/image.jpg)
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